Kleine Anfrage Erneuerung/Sanierung Otto Wenk-Platz
Kleine Anfrage Erneuerung/Sanierung Otto Wenk-Platz
Mit der Vorlage Nr. 18–22.064.01 beantragte der Gemeinderat beim Einwohnerrat u.a. die Zustimmung zur Erneuerung des Otto Wenk–Platzes. Diese Vorlage ist mit der Sanierung Kanalisation und öffentliche Beleuchtung in der Hörnliallee und im Kohlistieg als Kreditvorlage dem Einwohnerrat vorgelegt worden und wurde von diesem am 24. September 2020 angenommen.
In der Vorlage wird festgehalten, dass die Erneuerung des Otto Wenk–Platzes in die finanzielle und bauliche Verantwortung der Gemeinde Riehen fällt. Die Neugestaltung des Platzes steht aus Sicht der Gemeinde im Zentrum. So beschreibt der Gemeinderat in seiner Vorlage, «…..die notwendigen Anpassungen bieten die Möglichkeit, die Mitte des Platzes aufzuwerten. Dabei wird die heutige Durchgangsfunktion mit einem attraktiven Aufenthaltsangebot kombiniert.»
Aus den vielen Diskussionen rund um den Zentrumsbau Niederholz wissen wir, dass ein besonderes Augenmerk auf die Begriffe und Umsetzung «attraktiv» und «Aufenthaltsangebot» gelegt werden muss.
In der Vorlage Nr. 18–22.064.01 wird nicht detailliert auf die geplante Infrastruktur des Platzes eingegangen. Damit aber der neugestaltete Otto Wenk–Platz nach seiner Fertigstellung, auch wirklich die nötigen Infrastrukturen bietet, die eine vielseitige Nutzung ermöglichen, bittet die Unterzeichnende den Gemeinderat um Beantwortung der nachstehenden Fragen.
– Wie weit ist die Planung für die Erneuerung des Otto Wenk–Platzes fortgeschritten?
– Wann werden die Arbeiten beginnen und enden?
– Gewährleistet die Neugestaltung, dass der Platz vielseitig genutzt werden kann?
– Wenn nein, weshalb nicht?
– Wenn ja, werden in diesem Fall fixe Elektroanschlüsse eingebaut, fixe Wasseranschlüsse eingebaut, Wege (Belag und Anordnung) praktikabel angelegt, kann ein mobiles WC wenn nötig aufgestellt werden, und können die Sitzgelegenheiten so montiert und angeordnet werden, dass sie für andere Nutzungen keine Behinderung darstellen? Falls diese Vorkehrungen nicht geplant sind, kann sich der Gemeinderat vorstellen, diese in die Planung nun aufzunehmen? Wenn nein, weshalb nicht?
– Welche vielseitigen Nutzungen schweben dem Gemeinderat vor? Werden diese von der Quartierbevölkerung explizit gewünscht (wurde z.B. eine Befragung durchgeführt?)
– Kann sich der Gemeinderat vorstellen, im Zuge der Sanierung in der Umgebung des Platzes eine fixe WC–Anlage zu installieren, da es an diesem Ort stets ein grösseres Menschenaufkommen gibt (ÖV–Benutzende, Friedhofsbesuchende, Pendelnde)? Wenn nein, weshalb nicht?
Ich bedanke mich höflich für die Beantwortung meiner o.g. Fragen.
Jenny Schweizer – Riehen den, 24. Mai 20023