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Sich altersgerecht einbringen

Contra     Stimmrechtsalter 16

Riehener Zeitung vom 16. Ferbuar 2024

Ich bin der festen Überzeugung, dass das Volljährigkeitsalter und das Stimmrechtsalter Hand in Hand gehen müssen. Also ab 18 Jahren. Wäre dies nicht der Fall, könnten die 16-jährigen Jugendlichen zwar abstimmen und wählen, wären aber nicht wähl-
bar. 16-Jährige haben auch keine Unterschriftsberechtigung. Sie dürfen heute nicht einmal ihre Schulabsenzen selbst unterzeichnen!
In der Schweiz unterscheiden wir auch zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenstrafrecht. Das Jugendstrafgesetz kennt andere Strafbeurteilungen, mit der offiziellen Begründung, dass Jugendliche in ihrem Verhalten und in ihrer Einstellung
noch nicht genug gefestigt sind. Auch die Handlungsfähigkeit beginnt erst mit 18 Jahren und 16-Jährige sind nicht einfach pauschal urteilsfähig. Denn die Urteilsfähigkeit ist bei uns jeweils in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen. Ein Stimmrechtsalter 16 würde somit zu vielen Gesetzgebungen, die wir national kennen, widersprechen.
Die Befürworter argumentieren, dass 16-Jährige durch das Fach Politische Bildung an der Volksschule in der Lage sind, die Demokratie anzuwenden. Aber Sie müssen sich nun nicht ein vollwertiges Schulfach vorstellen. Das Fach Politische Bildung findet einmal wöchentlich während einer halben Unterrichtsstunde statt. In diesen 25 Minuten (!) werden das Basiswissen einer Demokratie erklärt und andere Regierungsformen vorgestellt. Politisches Interesse kann somit teilweise geweckt werden, aber für
einen Urnengang reicht dies nicht.
Ja, mit der digitalen Welt haben die Jugendlichen mehr Quellen, um politische Informationen einzuholen. Das Internet ist ja eine Schatzkammer des Wissens und der Meinungen. Aber all diese Informationen müssen für eine eigenständige Meinungsbildung
eingeordnet werden können. Sie müssen quasi abgearbeitet werden. Und ob dazu die Jugendlichen die Lust haben und die nötige Zeit dafür aufbringen wollen, bezweifle ich.
Auch höre ich oft das Argument, dass sich die Jugendlichen mit 16 Jahren bereits vielen Verantwortungen in ihrer Freizeit stellen. Wenn sie sich zum Beispiel in der Pfadi einbringen, ist dies immer altersgerecht. Sie können auch dort als Leiterin oder Leiter
erst die Verantwortung mit 18 Jahren übernehmen. Und sogar in den Stammcliquen an der Fasnacht wird klar zwischen den Jungen Garden (bis 18 Jahren) und dem Stamm (ab 18 Jahren) unterschieden.
Und zum Schluss möchte ich noch anfügen, dass politisch interessierte Jugendliche sich jederzeit in Jungparteien und im Jugendparlament engagieren können. Sie können auch Petitionen einreichen. Ich bin in meiner zweiten Legislatur als Ein-
wohnerrätin. Eine Petition, die von dieser jugendlichen Altersgruppe lanciert worden wäre, wurde bis jetzt nie eingereicht.
Also widersprechen wir nicht unseren Gesetzgebungen, sondern bestehen darauf, dass von allen mit der Volljährigkeit ab 18 Jahren gleichzeitig die Verantwortung für das Leben und für die Politik übernommen wird. Und das tun wir mit einem Nein zum
Stimmrechtsalter 16.

Jenny Schweizer,
Komitee «Nein zum Stimmrechtsalter 16»
Einwohnerrätin und Grossrätin SVP

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SVP Grossrätin, Einwohnerrätin (BS)
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