Kleine Anfrage zum Gas-Lieferstopp-Schock für betroffene Liegenschaften und insbesondere für ältere Menschen in Riehen
Kleine Anfrage zum Gas–Lieferstopp–Schock für betroffene Liegenschaften und insbesondere für ältere Menschen in Riehen
Ich habe zum Thema für die Grundsatzfragen schon eine Interpellation eingereicht und ergänze diese mit folgenden Detailfragen, auf die es letztlich für die Betroffenen ankommt:
Ausgangslage: Gegenwärtig eröffnen die Industriellen Werke Basel (IWB) offenbar einer grösseren Zahl von Menschen, die Grundstücke besitzen, dass ihr Gasanschluss stillgelegt werde. Abgestellt werde das Gas offenbar schon 2025, also in 2 Jahren. Dabei wird auf das Basler Energiegesetz und den dort geforderten Verzicht auf ÖL– und Gasheizungen verwiesen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, z.B. soweit sie kein genügend hohes Einkommen haben und für die nötigen Investitionen mangels sog. „Tragbarkeit“ ihre Hypothek nicht erhöhen dürfen. Ich fragte in der Interpellation: Wieweit sind dem Gemeinderat die Zahl der Betroffenen, die Strassen und die Stilllegungstermine bekannt? Nach welchen Kriterien richten sich diese? Sind diese Kriterien stichhaltig, unumstösslich und verhältnismässig? Wieweit kann und will er sich für die Betroffenen bei der IWB und beim Kanton einsetzen?
Ich ersuche den Gemeinderat in der vorliegenden Eingabe um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gemeinderat?
Welche Zuständigkeit hat der Gemeinderat? Welche Möglichkeiten hat der Gemeinderat, sich für die Betroffenen einzusetzen?
2. Zeitraum?
Zum Sachverhalt (Beispiel Moosweg):
Bei bestimmten Betroffenen am Moosweg in Riehen, welchen die Stilllegung für Mai 2025 eröffnet wurde, heisst es auf iwb.ch „Im kantonalen Energierichtplan ist an dieser Adresse keine Fernwärme vorgesehen. Bei der Erneuerung Ihrer Heizung gelten die Auflagen des Kantons: Energiegesetz. Die IWB bietet mit der Wärmebox eine attraktive Lösung.
Erfahren Sie mehr unter Wärmebox. Neben den Wärmelösungen von IWB können Sie sich an Ihren lokalen Heizungsinstallateur wenden.
Gasanschlüsse in diesem Strassenabschnitt werden im Rahmen koordinierter Bauarbeiten voraussichtlich in den nächsten 4 bis 7 Jahren stillgelegt.“
Bei einzelnen Liegenschaften weiter hinten heisst es auf iwb.ch, diese würden „in den nächsten 8 bis 15 Jahren“ stillgelegt.
Fragen: Ist das Beispiel Moosweg exemplarisch? Wie sieht es in ganz Riehen aus? Wieweit kann und will sich der Gemeinderat Riehen dafür einsetzen, dass die Frist verlängert und Betroffenen nicht erst 2 Jahre vorher informiert werden bzw. das Vorgehen und die Informationen kundenfreundlicher werden?
3. Nebenaufwand?
Welchen Nebenaufwand neben der Heizung selbst kommt auf die Betroffenen zu, z.B. administrativer Aufwand oder weiterer Aufwand wie Anpassung der Elektroinstallationen über die Heizung hinaus?
4. Ältere Menschen und weitere besonders Betroffene?
Wieweit sind ältere Menschen stärker betroffen, z.B. weil ein Teil der Senioren nur erschwert ihre Liegenschaften neu mit Hypotheken belasten können (sog. „Tragbarkeit“) oder weil sie von den ganzen Umtrieben trotz der angebotenen Beratung überfordert sind? Wieweit kann älteren Menschen und anderen besonders Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite gestanden werden?
5. Bis vor kurzem neue Gasleitungen?
Wieweit stimmt es, dass bis vor sehr kurzem seitens der IWB für Liegenschaften neue Gasleitungen gelegt und zu neuen Gasinstallationen in Häusern geraten oder diese sogar gefordert wurden?
6. Entschädigungen?
Wer erhält welche Entschädigungen und Beiträge, und wieweit ist hier eine Gleichbehandlung gewährleistet? Ist damit die Förderung und finanziellen Beiträge beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen gemeint oder ist dies eine eigene Kategorie von Leistungen?
7. Beratung?
Wie hat sich der Gemeinderat ein Bild davon gemacht, ob die Beratung beim bevorstehenden Umstieg auf mögliche Alternativen zum Erdgas die sich stellenden Probleme identifiziert und zu guten Lösungen führt?
8. Industrielle Gasanwendungen?
Gibt es solche in Riehen – und wenn ja, in welchen Branchen – und wie können dort gewerbeverträgliche Lösungen gefunden werden?
9. Wärmeverbund?
Ist angesichts der geschilderten Lage eine Vergrösserung des Gebiets mit Wärmeverbund technisch machbar und organisatorisch umsetzbar?
10. Rechtlicher Schutz der Betroffenen?
Wie, bei wem und wie lange können sich Betroffene gegen den Zeitpunkt des Stillegung und für Unstimmigkeiten über die Modalitäten wehren?
Ich danke dem Gemeinderat im Voraus für die Beantwortung der Fragen
Heinrich Ueberwasser – Riehen, 29. Januar 2023